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CHÈVRE RUTSCH & HERREN |
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Aufsicht |
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Behörden Der Regierungsrat und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion überwachen aufgrund der |
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Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes |
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wegen Aufsichtsverfahren ein. |
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Revision Die Notariatsbüros werden regelmässig durchleuchtet. Dabei werden die Buchführung, die Ver- |
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mögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrungsvorschriften geprüft. Un- |
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regelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet werden. |
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Verband Neben der Kontrolle durch die kantonale Justizbehörde hat der Verband bernischer Notar |
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(VbN) eine verbandsinterne Kontrollorganisation geschaffen, welche auf Antrag hin versucht, Aus- |
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einandersetzungen zwischen Notaren oder zwischen Notaren und ihren Klienten gütlich zu regeln. |
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Standesregeln Die Verhaltensnormen und Vorschriften für das Notariat werden auch in den Standes- |
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regeln des VbN festgehalten. Eine Verletzung derselben kann disziplinarisch verfolgt werden. |
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Berufshaftpflicht Jede Notarin und jeder Notar hat eine Berufshaftpflicht-Versicherung über mindestens |
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eine Million Franken abgeschlossen. |
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