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CHÈVRE RUTSCH & HERREN |
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Erbrecht |
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Sterben Der eigene Todesfall ist immer ein heikles Thema. Dennoch sollte man sich rechtzeitig damit |
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befassen. |
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Krisenherde Erbquoten, Pflichtteile, Ausgleichung, Erbteilung usw., all dies sind mögliche Krisenherde |
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der Zukunft, die sich mit einem minimalen Aufwand verhindern lassen. Wir helfen Ihnen dabei. |
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Testament Eine durchdachte, klare Regelung für den Todesfall - sei es durch Testament oder durch |
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Erbvertrag - kann nicht nur Streitigkeiten vermeiden. Vielmehr hat man mannigfaltige Möglichkeiten, |
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das eigene Vermögen zu verteilen, jemanden besonders zu bedenken, eine Geschäftsnachfolge zu |
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regeln. |
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Erbanspruch Sind Sie sich bewusst, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte der Erbschaft den |
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Nachkommen auszahlen muss? Und zur Erfüllung dieser Pflicht evtl. gezwungen ist, sein Haus zu |
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verkaufen? Oder dass selbst ein langjähriger Konkubinatspartner keinen Erbanspruch hat, wenn Sie |
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nichts dagegen unternehmen? |
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Erbteilung Wir beraten Sie kompetent in allen erbrechtlichen Fragen. Wir setzen Ihre letztwillige Ver- |
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fügung oder Ihren Erbvertrag auf und sind auch zuständig für die Errichtung des Inventars, die Erb- |
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schaftsverwaltung, die Willensvollstreckung und die Erbteilung. |
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