CHÈVRE RUTSCH & HERREN

   
   
   

Erbrecht

 
 

 

 
   

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Sterben Der eigene Todesfall ist immer ein heikles Thema. Dennoch sollte man sich rechtzeitig damit

Kurzporträt

 

befassen.

Eherecht

 

Krisenherde Erbquoten, Pflichtteile, Ausgleichung, Erbteilung usw., all dies sind mögliche Krisenherde

Erbrecht

der Zukunft, die sich mit einem minimalen Aufwand verhindern lassen. Wir helfen Ihnen dabei.

Liegenschaften

 

Testament Eine durchdachte, klare Regelung für den Todesfall - sei es durch Testament oder durch 

Handelsrecht

 

Erbvertrag - kann nicht nur Streitigkeiten vermeiden. Vielmehr hat man mannigfaltige Möglichkeiten, 

Dienstleistungen

 

das eigene Vermögen zu verteilen, jemanden besonders zu bedenken, eine Geschäftsnachfolge zu 

Kosten

 

regeln.

Aufsicht

 

Erbanspruch Sind Sie sich bewusst, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte der Erbschaft den 

Kontakt

 

Nachkommen auszahlen muss? Und zur Erfüllung dieser Pflicht evtl. gezwungen ist, sein Haus zu 

Unsere Notare

 

verkaufen? Oder dass selbst ein langjähriger Konkubinatspartner keinen Erbanspruch hat, wenn Sie

Unsere Verwalter

 

nichts dagegen unternehmen?

 

 

Erbteilung Wir beraten Sie kompetent in allen erbrechtlichen Fragen. Wir setzen Ihre letztwillige Ver-

 

 

fügung oder Ihren Erbvertrag auf und sind auch zuständig für die Errichtung des Inventars, die Erb-

 

 

schaftsverwaltung, die Willensvollstreckung und die Erbteilung.