CHÈVRE RUTSCH & HERREN

   
   
   

Handelsrecht

 
 

 

 
   

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Ihr Geschäft Sie wollen sich selbständig machen, ein eigenes Geschäft gründen oder mit einer anderen

Kurzporträt

 

Gesellschaft eng kooperieren. Welche Gesellschaftsform ist geeignet? Wie sind die Haftungsver-

Eherecht

 

hältnisse? Welche steuerlichen Folgen sind zu beachten? Welche Folgen hat der Handelsregisterein-

Erbrecht

 

trag? Alles Fragen, in welchen die Notarin oder der Notar Sie umfassend berät.

Liegenschaften

 

AG oder GmbH Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft müssen Sie eine Notarin oder einen Notar 

Handelsrecht

beiziehen. Wir beurkunden die Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH's und Stiftungen und er-

Dienstleistungen

 

richten die notwendigen Statuten. Wir fassen Sacheinlageverträge, Gesellschaftsverträge sowie Pool-

Kosten

 

und Aktionärsbindungsverträge ab.

Aufsicht

 

Handelsregister Ob Neueintrag oder Änderung, wir beraten Sie und organisieren den Verkehr mit dem 

Kontakt

 

Handelsregister.

Unsere Notare

 

Kapitalerhöhung Sie wollen die Gesellschaftsform Ihres Geschäftes, die Statuten ändern oder das 

Unsere Verwalter

 

Kapital erhöhen. Wir zeigen Ihnen die gesellschafts-, abgabe- und steuerrechtlichen Folgen auf und 

 

 

beurkunden die Änderungen.

 

 

Nachfolge Die rechtzeitige Nachfolgeregelung in Ihrem Unternehmen entscheiden oft über dessen Fort-

 

 

bestand. Der Notar oder die Notarin berät und unterstützt Sie in erb- und steuerrechtlichen sowie

 

 

unternehmerischen Fragen.