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CHÈVRE RUTSCH & HERREN |
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Liegenschaften |
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Grundeigentum Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Die Notarin oder der Notar berät Sie |
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in allen Fragen rund um den Liegenschaftskauf, beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für den Eintrag |
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im Grundbuch. |
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Ihr Haus Sie können Alleineigentümer eines Hauses sein oder eine Liegenschaft in gemeinschaftlichem |
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Eigentum besitzen resp. erwerben. Je nach Eigentumsform ist die Verfügbarkeit anders ausgestaltet. |
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Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und erarbeiten mit Ihnen die optimale Regelung. |
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Stockwerkeigentum Das Stockwerkeigentum ist eine besondere, sehr verbreitete Form des Miteigen- |
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tums. Wir sind zuständig für das Errichten des Stockwerkeigentums und haben eine grosse Er- |
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fahrung in der rechtlichen Organisation von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften. |
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Dienstbarkeiten Ihr Haus kann mit einem Wohnrecht belastet, Ihre Liegenschaft mit einem Wegrecht |
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erschlossen werden. Wir beraten Sie beim Errichten und Löschen dieser und weiterer Dienstbar- |
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keiten, unterstützen Sie bei den Verhandlungen und sorgen nach der Einigung für den Eintrag im |
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Grundbuch. |
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Finanzierung Den Kauf eines Grundstückes oder einer Liegenschaft können die wenigsten aus eigener |
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Kraft finanzieren. Um den Kauf dennoch zu ermöglichen, kann der Eigentümer das Grundstück einem |
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Finanzierungsinstitut verpfänden. So erhält er Geld für die Kaufpreiszahlung. |
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Hypotheken Für die Sicherstellung der Hypothek werden Schuldbriefe errichtet. Wir beraten Sie diesbe- |
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züglich über die Art, Höhe und Stückelung der Schuldbriefe, beurkunden sie und sorgen für den Ein- |
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trag im Grundbuch. |
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Beratung Neben den bei einem Liegenschaftskauf vom Gesetz her durch eine Notarin oder einen Notar |
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auszuführenden Arbeiten stehen wir Ihnen in Fragen der Tragbarkeit, der Mittelbeschaffung und der |
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Abwicklung beratend und unterstützend zur Seite. Wir sind in diesem Zusammenhang auch Ihr An- |
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sprechpartner für steuerliche, familienrechtliche und erbrechtliche Fragen. |
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