Die bernische Verordnung über Notariatsgebühren setzt die Gebühren fest, welche dem Notar als öffentliche Urkundsperson geschuldet werden.

Aufsichtsbehörde über das Notariat ist die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern und überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Zudem finden jährliche Revisionen statt, welche die Einhaltung der Berufsvorschriften prüfen. Dabei werden insbesondere die Buchführung, Geldverkehr und Zahlungsbereitschaft, Vermögensverwaltungen, Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten werden mit Disziplinarstrafen oder bis zum Patententzug geahndet.

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